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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95 (https://dejure.org/1995,11899)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.10.1995 - 3 S 111/95 (https://dejure.org/1995,11899)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 3 S 111/95 (https://dejure.org/1995,11899)
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    Allgemeines Polizeirecht; Ansprüche - Sicherstellung; Verwahrung sichergestellter Sachen; Kostenersatzanspruch der Polizei

 
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1988 - 7 A 22/88
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95
    Eine die Sicherstellung rechtfertigende Gefahrenlage hätte dann nicht vorgelegen, wenn der Verlust oder die Beschädigung der Sache schon aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen gewesen wäre (1.), wenn die Sache völlig wertlos oder von so geringem Wert gewesen wäre, daß der Berechtigte bei objektiver Betrachtungsweise kein Interesse an der Sicherstellung haben konnte (2.), schließlich, wenn eine weniger einschneidende und dennoch ebenso wirksame Maßnahme wie die Sicherstellung ohne größeren Aufwand möglich gewesen wäre, wie beispielsweise die sofortige Benachrichtigung des Berechtigten oder bestimmte einfach und gefahrlos zu treffende Sicherungsmaßnahmen an der Sache selbst (3.) (vgl. hierzu OVG Rh.-Pf., Urt. v. 20.9.1988, DÖV 1989, 173).
  • VGH Hessen, 17.02.1987 - 11 UE 1193/84
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95
    Der Umfang dieses Ersatzanspruchs ist kein anderer als der nach § 29 Abs. 1 Satz 3 PolG (vgl. HessVGH, Urt. v. 17.2.1987, NVwZ 1988, 655; vgl. auch Wolf/Stephan, aaO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1977 - IV A 474/76
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95
    Anders als das OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 13.9.1977, NJW 1978, 720 ) sieht der Senat die dort vorgeschlagenen "einfachen Eingriffe in den Motor- oder Zündungsbereich" oder das vorübergehende Entfernen der Batterie hier nicht als geeignetes milderes Mittel an.
  • OVG Sachsen, 30.05.1995 - 3 S 637/93
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30.5.1995 - 3 S 637/93 - entschieden, daß § 29 Abs. 1 Satz 3 SächsPolG auch in der hier maßgeblichen alten Fassung die Rechtsgrundlage dafür bietet, die Erstattung von Abschleppkosten einschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen.
  • AG Hamm, 23.12.1976 - 28 C 36/76
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95
    An dem ursprünglich durch Sicherstellung entstandenen öffentlich-rechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnis zwischen den Beteiligten ändert sich daher nichts, solange die Verwahrung tatsächlich andauert und die verwahrte Sache nicht an den Berechtigten ausgehändigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1956, LM Nr. 7 zu § 688 BGB ; AG Hamm, Urt. v. 23.12.1976, MDR 1978, 51, m.w.N.).
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